Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
100-Tage Countdown bis zum 100-jährigen Jubiläum von NORDHAUS
Veranstalter des Gewinnspiels ist die NORDHAUS Vertriebs GmbH, Broch 2, 51515 Kürten (nachfolgende NORDHAUS genannt).
Mit der Teilnahme an dem NORDHAUS Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
§1 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und mit Wohnsitz in Deutschland, die einen Werkvertrag mit NORDHAUS über ein Einfamilienhaus ab der Ausbaustufe technikfertig abgeschlossen haben und die Widerrufsfrist des Vertrags verstrichen ist. Mitarbeitende von NORDHAUS Vertriebs GmbH, NORDHAUS Fertigbau GmbH, Brochhaus Bau GmbH und Brochhaus Holding GmbH und deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zur Teilnahme ist das Teilnahmeformular vollständig schriftlich auszufüllen. Dieses kann im Teilnahmezeitraum bei einem NORDHAUS-Mitarbeiter eingereicht werden oder per E-Mail an info@nordhaus.de, sowie postalisch an NORDHAUS (Broch 2, 51515 Kürten) gesendet werden.
§2 Teilnahmezeitraum und Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 23.09.23, 9:00 Uhr bis zum 31.12.23, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
§3 Gewinnermittlung und Übermittlung der Gewinne
Aus allen Teilnehmenden werden in der ersten Kalenderwoche 2024 per Losverfahren unter Ausschluss des Rechtsweges die Hauptgewinne verlost. Alle anderen Teilnehmenden erhalten einen Bemusterungsgutschein im Wert von 1.000 Euro. Daraufhin werden die Gewinner per E-Mail oder Telefon verständigt. Eine Änderung oder Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der jeweilige Preis wird in der Bemusterung des Einfamilienhauses bei NORDHAUS verrechnet und im Bauablauf an/in dem NORDHAUS des Teilnehmenden verbaut.
§4 Gewinne
Folgende Hauptgewinne werden verlost:
1x Photovoltaikanlage
Lieferung und Einbau einer Photovoltaikanlage mit 14 Modulen mit insgesamt 5,7 kWp einschließlich Montagesystem und Wechselrichter im Wert von 17.400 Euro brutto (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 0 %)
1x Kaminofen mit Schornstein
Lieferung und Einbau eines Kaminofens mit Schornstein im Wert von 9.400 Euro brutto (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %)
1x Smart-Home-Paket
Lieferung und Einbau eines homematic IP-Systems für Licht (10 Schalter 1-fach) und Verschattung (10 Schalter) inklusive einem Access Point im Wert von 4.900 Euro brutto (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %)
Bemusterungsgutscheine
Alle Teilnehmenden, denen keiner der Hauptgewinne zugelost wird, erhalten einen Bemusterungsgutschein im Wert von 1.000,00 Euro brutto (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %)
Abbildungen der Preise dienen der Veranschaulichung und können von den tatsächlichen Gewinnen abweichen bzw. durch andere gleichwertige Preise ersetzt werden.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
§5 Beendigung des Gewinnspiels und Ausschluss vom Gewinnspiel
NORDHAUS behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Gewinnspiele stören oder verhindern würden.
NORDHAUS ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme bzw. der Verlosung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen und behält sich vor, gegen diese Personen rechtliche Schritte einzuleiten.
NORDHAUS ist berechtigt, Gewinne nicht auszugeben, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen.
§6 Datenschutz
Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Anschrift wahrheitsgemäß und richtig sind. NORDHAUS weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten aus dem Teilnahmeformular des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens in den von NORDHAUS genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite von NORDHAUS und den Social-Media-Kanälen mit ein.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an info@nordhaus.de zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
§7 Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. NORDHAUS haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. NORDHAUS haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.